8. December 2024

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28.09.2003

Urteile in der "Schuhmann-Affäre"

Jeweils 10 Tage Freiheitsentzug für beide Beklagten

von Aleksander Mitic

Manuri, Ratelon · Der ehemalige Unionskanzler Sebastian Schuhmann und sein früherer Gesundheitsminister Moe Szyslak mussten sich seit Anfang August vor dem Unionsgericht wegen Bildung einer Scheinidentität versuchter Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses verantworten.

Vorausgegegangen war dem der sogenannte "Schuhmann-Skandal" vom letzten Juli, bei dem sich Szyslak mit Einverständnis des damaligen Kanzlers Schuhmanns mehrfach anmeldete, um Schuhmann Internas aus der NSV zu verschaffen.

Das Unionsgericht verurteilte beide Angeklagten wegen versuchter Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 10 Tagen. Moe Syzslak wurde wegen Schaffung einer Scheinidentität für schuldig befunden. Da er aber in dem Glauben operierte, dass er durch das Verfassungsschutzgesetz gedeckt sei, wurde die Strafe hierfür ausgesetzt.

In einem zweiten Verfahren wurde die die Überwachung der NSV durch das Unionsamt für Verfassungsschutz zwar für zulässig erklärt, das Einschleusen eines verdeckten Ermittlers aber nicht, da die hierfür von den Angeklagten vorgelegten Anhaltspunkte nicht ausreichten.

Der NSV-Parteivorsitzende Vojislav Mihajlovic zeigte sich zwar erfreut über die Verurteilung von Schuhmann und Szyslak, zeigte sich aber enttäuscht, dass "die zweitstärkste politische Kraft und fast 20 % der Wähler kriminalisiert werden".

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