27.07.2004
von Peter Carstens
Hainichen · Am 26. Juli 2004 um zwanzig nach zwei Nachmittags, pfkanischer Sommerzeit, verkündete Sir John Waddington, Bundeskammerpräsident und Blaurat PFKaniens, in seiner Eigenschaft als Vertreter des Bundespräsidenten die "Notverordnung zur Regelung der gesetzlichen Basis für das Nachrücken von Bundeskammerabgeordneten". Ein Name der vielversprechend klingt. Doch was verbirgt sich hinter der Notverordnung, die derzeit noch nicht vom Bundeskanzler oder eines Bundesministers gegengezeichnet wurde?
Ausgangspunkt war die von PFP-Chefin, Inga van Mauritz, losgetretene Diskussion über das Bundeskammermandat des Bundeswirtschaftsministers Joseph O. Nehaar. Nachdem selbiger sein Mandat niedergelegt hatte, begehrte er kurz darauf dies wieder aufnehmen zu dürfen. Prinzipiell eine Formsache, denn nach der Verfassung bestimmt der Bundeswahlleiter wer in einem solchen Fall nachrückt. Demnach hätte es gereicht, wenn der KfZ den Bundeswahlleiter informiert hätte, das sie das Mandat mit Herrn Nehaar erneut besetzen wollen.
Doch zu allem Unglück, war in der Zwischenzeit der Bundeswahlleiter in Personalunion mit dem Bundespräsidenten, in Person des neuen Bundesrichters, Peter van Hoogenband, zurückgetreten. Jetzt stellte man sich nicht nur in Sodarr die Frage, wer damit Bundeswahlleiter ist, bzw. wer darüber befinden. Zur Auswahl standen Bundeskanzler Siegfried Berninger, der als Bundeskammerpräsident der letzten Bundeskammer dafür hätte verantwortlich sein können, Bundeskammerpräsident Sir John Waddington, der die derzeitige Vertretung des Bundespräsidenten wahrnimmt und letztendlich Bundespräsident a.D., Peter van Hoogenband, der Bundeswahlleiter zur 6. Bundeskammer war.
Sowohl Berninger, als auch van Hoogenband bestätigten unabhängig von einander den Wiedereinzug des KfZ-Vorsitzenden in die Bundeskammer. Längst war die Mehrheit PFKaniens damit zufrieden, doch legte dann am Montag Waddington nach, in dem er die besagte "Notverordnung zur Regelung der gesetzlichen Basis für das Nachrücken von Bundeskammerabgeordneten" veröffentlichte. Neben einer umfassenden Regelung, wie Herr Nehaar wieder an sein Mandat kommen könnte, will er damit auch für zukünftige Probleme Lösungen erarbeiten lassen.
Bereits am Dienstag regte sich Kritik aus den Reihen der PFP. So wies Bundeskanzler a.D., Eugenius Messew, bereits daraufhin, daß die Notverordnung noch nicht vom Bundeskanzler gegengezeichnet worden ist, und war sichtlich überrascht, wer diese Notverordnung gebilligt haben sollte. Parteikollegin van Mauritz kündigte bereits an, das es Gespräche mit dem KfZ gebe um die Notverordnung mittels Bundeskammermehrheit zu kippen. Auch sei sie nicht überzeugt davon, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet sei, und wies drauf hin, das evtl. der BGH darüber entscheiden könnte.
Bedeutet das erneut Probleme für PFKanien? Der geneigte Bundesbürger wird sich fragen, wann die Politiker endlich mal anfangen im Sinne des Landes zu arbeiten. Bleibt abzuwarten wie sich die Tragikkommödie "PFKanien" weiter entwickelt.
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